Zivilrecht
Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt.
Das Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist genau genommen ein Teil des Privatrechts, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden.
Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Es sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten). Diese Freiheit kann durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.
Sie ist aber unabhängig davon für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.
Das Privatrecht gliedert sich in das Zivilrecht (oder bürgerliche Recht) und in das sonstige Privatrecht. Im Zivilrecht als dem allgemeinen Privatrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse (Obligationen) festgelegt. Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich mit Sonderprivatrecht und Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird, ist besonders im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen – sehr detaillierten – Rechtsgebieten ausführlich geregelt.
Zentrale Normen des Zivilrechts sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) samt Obligationenrecht (OR). Der Code Civil in Frankreich ist eine ähnliche Kodifikation, die sich direkt vom Code Napoleon ableitet und Vorbild für die übrigen Kodifikationen der sogenannten Civil Law Countries war.
Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.
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Rechtsanwalt (auch Advokat oder Fürsprecher; von germ. rehta, althochdeutsch reht: "richten", anawalt : "Gewalt") ist eine Berufsbezeichnung für Volljuristen, die als rechtliche Vertreter für einen Mandanten tätig werden.
Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter und Organ der Rechtspflege. Eine Ausnahme galt allerdings nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR als "Diplomjurist" als Rechtsanwalt tätig waren. Sie durften weiter als Rechtsanwalt arbeiten, auch ohne Volljuristen zu sein.
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